Kompetent. Fachkundig. Qualifiziert.

Steuerkanzlei Manuela Busch

Rat und aktive Hilfe

In meiner Kanzlei beschäftige ich derzeit sechs Mitarbeiterinnen, die Ihnen als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Betreuung mittelständischer Mandanten aus dem gewerblichen und freiberuflichen Bereich verschiedener Branchen und Rechtsformen stehe ich Ihnen als vertrauensvoller Partner für alle steuerlichen Fragen zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch ermittele ich zusammen mit Ihnen die für Sie optimalen Steuergestaltungen. Denn ich arbeite für Sie, nicht für das Finanzamt.

Ich arbeite mit den neuesten DATEV-Programmen und umfangreichen Steuerrechts- und Wirtschaftsdatenbanken.

Als kostenlosen Service erhalten meine Mandanten auf Wunsch monatlich ein individuelles Informationsschreiben mit aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Tipps und Ratschlägen.

Neuigkeiten

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums handelt oder um eine Nachweiserleichterung, welche nicht das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ersetzt (Az. VIII R 2/21).

Quelle: www.datev.de