Rat und aktive Hilfe
In meiner Kanzlei beschäftige ich derzeit sechs Mitarbeiterinnen, die Ihnen als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Betreuung mittelständischer Mandanten aus dem gewerblichen und freiberuflichen Bereich verschiedener Branchen und Rechtsformen stehe ich Ihnen als vertrauensvoller Partner für alle steuerlichen Fragen zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch ermittele ich zusammen mit Ihnen die für Sie optimalen Steuergestaltungen. Denn ich arbeite für Sie, nicht für das Finanzamt.
Ich arbeite mit den neuesten DATEV-Programmen und umfangreichen Steuerrechts- und Wirtschaftsdatenbanken.
Als kostenlosen Service erhalten meine Mandanten auf Wunsch monatlich ein individuelles Informationsschreiben mit aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Tipps und Ratschlägen.
BFH: Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Der BFH hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde (Az. IX R 31/23).
Quelle: www.datev.de
Steuerberaterin
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