Rat und aktive Hilfe
In meiner Kanzlei beschäftige ich derzeit sechs Mitarbeiterinnen, die Ihnen als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Betreuung mittelständischer Mandanten aus dem gewerblichen und freiberuflichen Bereich verschiedener Branchen und Rechtsformen stehe ich Ihnen als vertrauensvoller Partner für alle steuerlichen Fragen zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch ermittele ich zusammen mit Ihnen die für Sie optimalen Steuergestaltungen. Denn ich arbeite für Sie, nicht für das Finanzamt.
Ich arbeite mit den neuesten DATEV-Programmen und umfangreichen Steuerrechts- und Wirtschaftsdatenbanken.
Als kostenlosen Service erhalten meine Mandanten auf Wunsch monatlich ein individuelles Informationsschreiben mit aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Tipps und Ratschlägen.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist (Az. 2 S 43/24).
Quelle: www.datev.de
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