Steuererklärungen Mit uns können Sie rechnen!

Steuererklärungen

Wir können Sie nicht von den Steuern befreien, aber wir helfen Ihnen im Rahmen aller legalen Möglichkeiten Steuern zu sparen.

Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Tatsachen offenlegt, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Wir berechnen Ihnen schon bei der Erstellung der Steuererklärungen die Steuererstattung bzw. die Steuerschuld. So wissen Sie sofort mit welchen Beträgen Sie rechnen können.

Wir übernehmen für Sie gerne folgende Leistungen

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Übermittlung per ELSTER an die Finanzämter
  • Nacherklärungen / Selbstanzeigen

Ihre Steuererklärung über uns hat folgende Vorteile

  • Schnelle und professionelle Erledigung Ihrer Steuererklärung
  • Überprüfung der Berücksichtigung aller möglichen "Steuer-Spar-Möglichkeiten"
  • Ausführliche Berechnung Ihrer Steuererstattung und Steuersätze
  • Automatische Fristverlängerung vom 31.07. bis zum 28.02. des Folgejahres
  • Steuerberatergebühren sind teilweise weiterhin steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar
  • Auf Wunsch Überprüfung der Steuerbescheide

Abgabepflicht

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist gesetzlich bestimmt (§ 149 Abgabenordnung und Einzelsteuergesetze). Jeder muss eine Steuererklärung abgeben, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.

Beispiele für regelmäßig abzugebende Steuererklärungen:

  • Einkommensteuererklärung bei natürlichen Personen
  • Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen
  • Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Unternehmern
  • Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieben
  • Lohnsteueranmeldung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für Personengesellschaften oder für Einzelunternehmen bei abweichender örtlicher Zuständigkeit

Für spezielle Situationen sind weitere Steuererklärungen vorgeschrieben

  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

Form der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür musste in der Vergangenheit ein amtlich vorgeschriebener Papier-Vordruck verwendet werden. Seit 2005 ist im Rahmen des ELSTER-Projekts auch die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch mittels amtlich vorgeschriebenem Datensatz möglich. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht die Pflicht, bei gewerblichen und freiberuflichen Einkünften die Steuererklärung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nur noch im authentifizierten, elektronischen Verfahren möglich. Durch die verpflichtende Einreichung einer E-Bilanz ab dem Veranlagungszeitraum 2013 schreitet die elektronische Erhebung und Verarbeitung der Steuererklärungsdaten bei der Finanzverwaltung immer weiter fort.

Folgen einer Nichtabgabe

Die Besteuerungsgrundlagen werden bei Nichtabgabe einer Steuererklärung gem. § 162 AO geschätzt.

Branchen

  • Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten)
  • Dentallabors u. Optiker
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Druckereien
  • Film- und Fotogewerbe
  • Friseure
  • Gastronomie und Hotels
  • Groß- und Einzelhandel
  • Handelsvertreter
  • Handwerk
  • Immobilien- und Versicherungsmakler
  • Ingenieure, Architekten und Sachverständige
  • Kfz-Gewerbe
  • Künstler
  • Leasingunternehmen
  • Maschinenbau
  • Photovoltaik- und Solaranlagenbetreiber
  • PR-Agenturen
  • Rechtsanwälte
  • Softwareentwicklung
  • Tanz-, Ballett- und Musikschulen
  • Unternehmensberater
  • Vermietung und Verpachtung, Grundstücksverwaltung
  • u.v.m.