Neuigkeiten

Steuern

Der BFH hatte zu klären, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu besteuernde Marge mindert (Az. XI R 22/23).

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Betrieb von Kureinrichtungen gegen eine Kurtaxe eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen zu gewähren ist (Az. XI R 21/23).

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage stieg auf -7,3 Punkte, nach -18,1 Punkten im Februar.

Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. So entschied das ArbG Siegburg (Az. 3 Ca 1654/23).

Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen. Das Bundeskabinett hat nun eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Durch eine Reform des Befristungsrechts sollen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden.

Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des vzbv festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.

Quelle: www.datev.de

Wirtschaft

Künftig könnten die nächstgelegene Pizzeria oder die Blumenhändlerin um die Ecke Pakete von Amazon liefern.

Von KI-geschriebene Nachrichtenseiten verfolgen das Ziel, möglichst viele Werbeanzeigen zu platzieren und dadurch Werbeeinnahmen zu generieren.

Eine Social-Media-Kampagne des Bundesnachrichtendienst mit Rätsel soll Bewerber locken – der Gewinn: ein einzigartiges Hunde-NFT.

Quelle: www.datev.de