Wir können Sie nicht von den Steuern befreien, aber wir helfen Ihnen im Rahmen aller legalen Möglichkeiten Steuern zu sparen.
Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Tatsachen offenlegt, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Wir berechnen Ihnen schon bei der Erstellung der Steuererklärungen die Steuererstattung bzw. die Steuerschuld. So wissen Sie sofort mit welchen Beträgen Sie rechnen können.
Wir übernehmen für Sie gerne folgende Leistungen
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist gesetzlich bestimmt (§ 149 Abgabenordnung und Einzelsteuergesetze). Jeder muss eine Steuererklärung abgeben, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.
Beispiele für regelmäßig abzugebende Steuererklärungen:
Für spezielle Situationen sind weitere Steuererklärungen vorgeschrieben
Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür musste in der Vergangenheit ein amtlich vorgeschriebener Papier-Vordruck verwendet werden. Seit 2005 ist im Rahmen des ELSTER-Projekts auch die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch mittels amtlich vorgeschriebenem Datensatz möglich. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht die Pflicht, bei gewerblichen und freiberuflichen Einkünften die Steuererklärung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nur noch im authentifizierten, elektronischen Verfahren möglich. Durch die verpflichtende Einreichung einer E-Bilanz ab dem Veranlagungszeitraum 2013 schreitet die elektronische Erhebung und Verarbeitung der Steuererklärungsdaten bei der Finanzverwaltung immer weiter fort.
Die Besteuerungsgrundlagen werden bei Nichtabgabe einer Steuererklärung gem. § 162 AO geschätzt.